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   VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 68/18   

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VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 68/18 (https://dejure.org/2019,46155)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2019 - VfGBbg 68/18 (https://dejure.org/2019,46155)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2019 - VfGBbg 68/18 (https://dejure.org/2019,46155)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 15 VerfGG BB, § 21 S 1 VerfGG BB, § 45 Abs 2 S 1 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB, Art 27 Verf BB, Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    VerfGGBbg, § 15; VerfGGBbg, § 21 Satz 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1; VerfGGBbg, § 46; LV, Art. 27; LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 2
    Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch unzulässig; unzureichende Begründung; Subsidiarität; Frist und Inhalt der Anhörungsrüge nicht überprüfbar; rechtliches Gehör; Familienrecht; unterbliebene Anhörung eines Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfG Brandenburg, 22.03.2019 - VfGBbg 1/18

    Unvollständige Anhörungsrüge führt zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 68/18
    Danach sind grundsätzlich alle Gehörsverstöße im Wege der Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Überprüfung zu stellen, bevor Verfassungsbeschwerde erhoben wird (st. Rspr., vgl. jüngst Beschlüsse vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 - und vom 22. März 2019 - VfGBbg 1/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. zahlr. N.).

    Die unterlassene Erhebung einer statthaften Anhörungsrüge hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf eine etwaige Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern insgesamt unzulässig ist (vgl. Beschlüsse vom 22. März 2019 - VfGBbg 1/18 -, und vom 30. November 2018 - VfGBbg 23/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de m. w. N.).

  • VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 41/18

    Begründungsanforderungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren gebieten hinsichtlich

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 68/18
    Hierzu gehört in formaler Hinsicht, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorzulegen oder wenigstens durch inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen sind (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 -, https://verfassungsgericht.burg.de, m. w. N.).

    Danach sind grundsätzlich alle Gehörsverstöße im Wege der Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Überprüfung zu stellen, bevor Verfassungsbeschwerde erhoben wird (st. Rspr., vgl. jüngst Beschlüsse vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 - und vom 22. März 2019 - VfGBbg 1/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. zahlr. N.).

  • VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 63/08

    Befangenheit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 68/18
    Diese Zweifel sind hinreichend substantiiert darzulegen (Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 63/08 -, https://verfassungsgericht.â??brandenburg.de, m. w. N.).

    Da die geltend gemachten Umstände unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Misstrauen in die Unparteilichkeit der Richter rechtfertigen können, bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter und kann über das Ablehnungsgesuch des Beschwerdeführers unter deren Mitwirkung befunden werden (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2009 â??- VfGBbg 63/08 -, https://verfassungsgericht.â??brandenburg.de, m. w. N.).

  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16

    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 68/18
    Eine Beurteilung des beachtlichen Vortrags des Beschwerdeführers zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes durch die unterbliebene Anhörung des Sachverständigen in einer mündlichen Verhandlung (BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2017 - XII ZB 350/16 -, Rn. 20, juris, und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 32/16 -, Rn. 6, juris), bleibt dem Verfassungsgericht verwehrt.
  • BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17

    Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 68/18
    Die zur Begründung des Ablehnungsgesuchs allein vorgetragene Mitwirkung an einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren des Beschwerdeführers und die dortige rechtliche Würdigung des Sachverhalts kann die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 15 VerfGGBbg offensichtlich nicht begründen (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 1 BvR 2116/17 -, Rn. 3, www.bverfg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 32/10

    Verletzung des Elternrechts iSv Art 27 Abs 2 Verf BB durch unterbliebene

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 68/18
    Etwas anderes gilt nicht deshalb, weil die Anhörungsrüge wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit unzumutbar gewesen sein könnte (vgl. Beschlüsse vom15. November 2019 - VfGBbg 45/19 -, Rn. 16, vom 6. Januar 2016 - VfGBbg 88/15 -, vom 17. August 2012 - VfGBbg 36/12 -, und vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, m. w. N., https://verfassungsgericht.brandenburg.de), insbesondere angesichts dessen, dass das Oberlandesgericht bereits in dem angegriffenen Beschluss vom 23. Mai 2018 eine mündliche Verhandlung trotz des Antrags des Beschwerdeführers ausdrücklich nicht für notwendig gehalten hatte (vgl. Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 32/16

    Unterbringungssache: Erneute Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 68/18
    Eine Beurteilung des beachtlichen Vortrags des Beschwerdeführers zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes durch die unterbliebene Anhörung des Sachverständigen in einer mündlichen Verhandlung (BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2017 - XII ZB 350/16 -, Rn. 20, juris, und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 32/16 -, Rn. 6, juris), bleibt dem Verfassungsgericht verwehrt.
  • VerfG Brandenburg, 06.01.2016 - VfGBbg 88/15

    Die Gefahr der Obdachlosigkeit begründet für sich allein keinen Anspruch auf

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 68/18
    Etwas anderes gilt nicht deshalb, weil die Anhörungsrüge wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit unzumutbar gewesen sein könnte (vgl. Beschlüsse vom15. November 2019 - VfGBbg 45/19 -, Rn. 16, vom 6. Januar 2016 - VfGBbg 88/15 -, vom 17. August 2012 - VfGBbg 36/12 -, und vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, m. w. N., https://verfassungsgericht.brandenburg.de), insbesondere angesichts dessen, dass das Oberlandesgericht bereits in dem angegriffenen Beschluss vom 23. Mai 2018 eine mündliche Verhandlung trotz des Antrags des Beschwerdeführers ausdrücklich nicht für notwendig gehalten hatte (vgl. Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.08.2012 - VfGBbg 36/12

    Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Rücknahme der Rüge

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 68/18
    Etwas anderes gilt nicht deshalb, weil die Anhörungsrüge wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit unzumutbar gewesen sein könnte (vgl. Beschlüsse vom15. November 2019 - VfGBbg 45/19 -, Rn. 16, vom 6. Januar 2016 - VfGBbg 88/15 -, vom 17. August 2012 - VfGBbg 36/12 -, und vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, m. w. N., https://verfassungsgericht.brandenburg.de), insbesondere angesichts dessen, dass das Oberlandesgericht bereits in dem angegriffenen Beschluss vom 23. Mai 2018 eine mündliche Verhandlung trotz des Antrags des Beschwerdeführers ausdrücklich nicht für notwendig gehalten hatte (vgl. Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.11.2019 - VfGBbg 45/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Anhörungsrüge;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 68/18
    Etwas anderes gilt nicht deshalb, weil die Anhörungsrüge wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit unzumutbar gewesen sein könnte (vgl. Beschlüsse vom15. November 2019 - VfGBbg 45/19 -, Rn. 16, vom 6. Januar 2016 - VfGBbg 88/15 -, vom 17. August 2012 - VfGBbg 36/12 -, und vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, m. w. N., https://verfassungsgericht.brandenburg.de), insbesondere angesichts dessen, dass das Oberlandesgericht bereits in dem angegriffenen Beschluss vom 23. Mai 2018 eine mündliche Verhandlung trotz des Antrags des Beschwerdeführers ausdrücklich nicht für notwendig gehalten hatte (vgl. Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 23/17

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung -

  • VerfG Brandenburg, 21.02.2020 - VfGBbg 72/18

    Subsidiarität; Rechtswegerschöpfung; Unvollständige Anhörungsrüge;

    Danach sind grundsätzlich alle Gehörsverstöße im Wege der Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Überprüfung zu stellen, bevor Verfassungsbeschwerde erhoben wird (st. Rspr., vgl. jüngst Beschlüsse vom 13. Dezember 2019 â??- VfGBbg 68/18 -, vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 - und vom 22. März 2019 - VfGBbg 1/18 -, https://verfassungsgericht..de, m. zahlr. N.).

    Die unterlassene Erhebung einer an sich statthaften Anhörungsrüge hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf eine etwaige Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern insgesamt unzulässig ist (vgl. Beschlüsse vom 13. Dezember 2019 â??- VfGBbg 68/18 - und vom 22. März 2019 â??- VfGBbg 1/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).

  • VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 61/19

    Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes; Auskunftsverpflichtung;

    Dazu zählt die Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2019 ‌- VfGBbg 68/18 -,‌ m. w. N., https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.06.2021 - VfGBbg 12/21

    Eilantrag abgelehnt; Rechtsschutzbedürfnis; Subsidiarität; Beschwerdeverfahren;

    Denn nach der in der Verfassung angelegten Kompetenzverteilung obliegt es zuvörderst den Fachgerichten, die Grundrechte zu wahren, zu schützen und durchzusetzen (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2019 - VfGBbg 68/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.06.2022 - VfGBbg 63/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung;

    Die Rechtswegerschöpfung bzw. die sich aus dem Subsidiaritätsprinzip ergebende Anforderung der vorherigen ergebnislosen Anhörungs- oder Gehörsrüge müssen bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde erfüllt sein (vgl. Beschluss vom 26. Dezember 2016 - VfGBbg 30/16 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.) und können nicht nachgeholt werden (vgl. z. B. Beschluss vom 13. Dezember 2019 - VfGBbg 68/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 18.09.2020 - VfGBbg 61/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Pflegeleistungen

    Soweit das Verfassungsgericht im Rahmen der Begründungsanforderungen einer Verfassungsbeschwerde auch die Möglichkeit einer Verletzung in grundrechtsgleichen Rechten erwähnt hat (z. B. Beschluss vom 13. Dezember 2019 - VfGBbg 68/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de), wird klargestellt, dass solche - anders als im Grundgesetz durch die Erwähnung weiterer, nicht im Grundrechtskatalog aufgenommener Rechte in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG - in der Landesverfassung nicht vorgesehen sind.
  • VerfG Brandenburg, 18.09.2020 - VfGBbg 13/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Pflegeleistungen

    Soweit das Verfassungsgericht im Rahmen der Begründungsanforderungen einer Verfassungsbeschwerde auch die Möglichkeit einer Verletzung in grundrechtsgleichen Rechten erwähnt hat (z. B. Beschluss vom 13. Dezember 2019 - VfGBbg 68/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de), wird klargestellt, dass solche - anders als im Grundgesetz durch die Erwähnung weiterer, nicht im Grundrechtskatalog aufgenommener Rechte in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG - in der Landesverfassung nicht vorgesehen sind.
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